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Externe Qualitätskontrolle nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Als externe Qualitätskontrolle wird ein Verfahren
im Bereich der Wirtschaftsprüfung bezeichnet,
das im Jahr 2001 eingeführt worden ist und das einer turnusmäßigen Überprüfung der Qualitäts-
sicherungssysteme von Wirtschaftsprüferpraxen dient.
Kennzeichnend für die externe Qualitätskontrolle ist, dass sie durch einen außenstehenden Dritten, also extern durchgeführt wird. Wirtschaftsprüfer dürfen gesetzlich vorgeschriebene Abschluss-
prüfungen nur dann durchführen, wenn sie zertifiziert sind, d.h. turnusgemäß und erfolgreich an der externen Qualitätskontrolle teilnehmen.

Zertifizierung
Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle

Unsere Kanzlei hat regelmäßig mit Erfolg an der externen Qualitätskontrolle teilgenommen. Damit sind wir nach § 57a WPO zertifiziert.